Anmeldung & Rechtliches – Marktstammdatenregister

Mini‑PV‑Anlagen müssen seit 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur geführt werden. Seit Mai 2024 entfällt die separate Registrierung beim Netzbetreiber.

So funktioniert die Anmeldung

Nach der Inbetriebnahme hast du einen Monat Zeit, deine Anlage online zu registrieren. Du benötigst die Leistung deiner Module und des Wechselrichters, die Seriennummern und deine Kontaktdaten. Anschließend erhältst du eine Bestätigung per E‑Mail.

Rechtliche Grundlagen

Steckersolar‑Geräte gelten als EEG‑Anlage. Sie dürfen maximal 800 W Ausgangsleistung am Wechselrichter und 2.000 W Modulleistung einspeisen. Für Geräte bis 600 W ermöglicht die VDE‑Norm ein vereinfachtes Anmeldeverfahren; diese Grenze wird jedoch aktuell aktualisiert.

Vermieter und Wohnungseigentümer

Mieter dürfen ein Balkonkraftwerk grundsätzlich installieren, müssen aber die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Kläre die Montage frühzeitig, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Versicherung

Schäden durch das Balkonkraftwerk deckt in der Regel deine Privathaftpflicht oder Hausratversicherung. Melde die Anlage deiner Versicherung, um sicherzugehen, dass sie mitversichert ist.

Quellen

Dieser Artikel basiert auf Informationen der Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale und Finanztip.